Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen in Form von telefonischer Akquisition der Firma POLIRESULTS, Inhaberin: Nicole Poli, Gartenstraße 38, 52249 Eschweiler
§1
Die Einzelheiten der zu erbringenden Dienstleistung werden im Beratungs- oder Dienstleistungsvertrag vereinbart. Der Vertrag bestimmt durch eine konkrete Aufgabenbeschreibung den Leistungsinhalt und -umfang und enthält Daten wie Ansprechpartner, Beginn und Dauer des Auftrages und die Vergütung.
§2
Im Vertrag benennt die Fa. POLIRESULTS schriftlich einen verantwortlichen Ansprechpartner für den Kunden. Die Erklärungen gegenüber dem Kunden sind für die Fa. POLIRESULTS verbindlich. Die Verantwortung für das von der Fa. POLIRESULTS unterstützte Kundenprojekt und den daraus resultierenden Ergebnissen und Ableitungen liegt beim Kunden.
§3
Im Vertrag benennt der Kunde eine verantwortliche Person, dessen Erklärungen und Handlungen gegenüber der Fa. POLIRESULTS verbindlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglichen Leistungen von Fa. POLIRESULTS entsprechend dem im Vertrag definierten Einsatzplan termingerecht abzurufen. Der Kunde stellt der Fa. POLIRESULTS kostenlos und termingerecht alle für die Tätigkeit erforderlichen Kundendaten, Informationen und technische sowie sonstige Einrichtungen zur Verfügung. Die Fa. POLIRESULTS bleibt allein berechtigt, gegenüber seinen Mitarbeitern oder Subunternehmern das Weisungs- und Aufsichtsrecht auszuüben. Der Kunde darf allenfalls projektbezogene Ausführungsanweisungen erteilen.
§4
Mit Abschluss oder Erfüllung des Dienstvertrages werden die von dem Kunden der Fa. POLIRESULTS überlassenen Daten an den Kunden zurückgereicht und Fa. POLIRESULTS weist daraufhin, dass Kopien der Daten für die Dauer von 18 Monaten gespeichert werden. Fa. POLIRESULTS und der Kunde vereinbaren, über Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
§5
Die Vergütung für die Fa. POLIRESULTS wird im Vertrag vereinbart. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle der Kündigung des Vertrages oder einzelner im Vertrag definierter Vertragsteile wird die Vergütung für alle erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen sofort fällig.
§6
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungs-stellung ohne Abzug fällig, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurück-behaltungsrecht geltend machen. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden, ohne daß es vorher einer Mahnung bedarf, ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung fällig. Anzahlungen werden auf etwaige Teilrechnungen oder auf die Endrechnung angerechnet; spätere Zahlungen und Teilzahlungen während des Verzugs zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die Rechnungsforderung.
§7
Diese Bedingungen treten zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages in Kraft und laufen, soweit ein Endzeitpunkt angegeben ist, bis zu diesem, andernfalls auf unbestimmte Dauer. Läuft der Vertrag auf unbestimmte Dauer, kann er von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Unberührt bleibt das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
§8
Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung ist die Fa. POLIRESULTS nur verpflichtet, wenn
a) der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Fa. POLIRESULTS oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist
oder
b) die Fa. POLIRESULTS eine wesentliche vertragliche Hauptpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat.
§9
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind etwaige Schadenersatzansprüche darüber hinaus wie folgt eingeschränkt:
a) Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
b) Jede Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den Fa. POLIRESULTS damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.
c) Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab der Auslieferung oder Durchführung der beanstandeten Leistung.
d) für etwaige Schadensansprüche aus z. B. unlauterem Wettbewerb der angerufenen Personen durch die Fa. POLIRESULTS, erklärt die Fa. POLIRESULTS einen Haftungsausschluss, was wiederum bedeutet, dass der Auftraggeber bzw. Kunde vollumfänglich für diese Ansprüche haftet. Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn nicht nachvollziehbar ist, woher der Adresskontakt stammt.
e) Für den Verlust von Daten in maschinenlesbarer Form haftet Fa. POLIRESULTS nicht. Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung der Daten in adäquaten Intervallen und gewährleistet damit, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Gründen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfaßt dieser Ausschluß bzw. diese Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte der Fa. POLIRESULTS.
§10
Fa. POLIRESULTS behält sich vor, für die von ihr zu erbringende Leistung Subunternehmer einzuschalten.
§11
Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem auf diesen Bedingungen basierenden Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen der Fa. POLIRESULTS.
§12
Der Fa. POLIRESULTS wird das Recht eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird, unter Wahrung der Geheimhaltungsbestimmungen den Kunden als Referenz zu nennen.
§13
Dieser auf diesen Bedingungen basierende Vertrag ersetzt alle etwaigen früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien über denselben Gegenstand. Ergänzungen oder Abänderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
§14
Erweist sich eine Bestimmung und ein Teil einer Bestimmung dieser Bedingungen als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Eschweiler/Deutschland.
